Gefahr der Verjährung
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Schutzvereinigung für Anleger keine rechtliche Beratung durchführen kann, also insbesondere auch keine Beratung über Verjährung der Ansprüche. Eine Mitgliedschaft in der Schutzvereinigung für Anleger hat keine Auswirkungen auf die Verjährung der Ansprüche, die Verjährung wird hierdurch nicht automatisch gehemmt.
Um auf der sicheren Seite zu stehen, ist jedes Mitglied verpflichtet, eigenständig tätig zu werden und anwaltlichen Rat einzuholen. Die Schutzvereinigung ist selbstverständlich hierbei behilflich und vermittelt Ihnen gern die entsprechenden Fachanwälte. Die anwaltliche Erstberatung oder die Erstbewertung Ihres individuellen Falles ist bei einer Mitgliedschaft in der Schutzvereinigung durch unsere Vertragsanwälte kostenfrei.
