Verjährung droht: Anmeldefrist bis zum 31. Oktober 2011
Bis zum 31. Oktober 2011 müssen sich Anleger bei der Schutzvereinigung für Anleger (SfA e.V.) angemeldet haben. Eine nach Ablauf dieser Frist erfolgte Anmeldung kann im Bezug auf die Beratung durch die Vertragsanwälte der SfA e.V. hinsichtlich der Verjährung zum Jahresende nicht mehr berücksichtigt werden.
Zum 31.12.2011 droht die Verjährung zahlreicher Schadensersatzansprüche. Die Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anlageprodukten entstehen, müssen noch vor Ablauf dieser Frist klageweise geltend gemacht werden. Um die drohende Verjährung zu hemmen bedarf es zwingend rechtlicher Schritte. Von einem eigenständigen Vorgehen der Anleger wird ausdrücklich abgeraten. So genügt etwa ein privates Schreiben an die Bank nicht den Anforderungen, die an verjährungshemmende Maßnahmen zu stellen sind.
