Klage gegen Falschberatung
Rechtsschutzversicherer müssen zahlen
Wenn Opfer der Finanzkrise vor Gericht gehen, müssen ihre Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilen. Das OLG München stärkt dadurch die Rechte von Anlegern, die aufgrund der hohen Kosten einen Prozess bislang scheuten.
Zahlreiche deutsche Anleger haben im Zuge der Finanzkrise erhebliche Verluste erlitten. Auf eine klageweise Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, etwa im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Lehman-Zertifikaten, verzichtete ein Großteil der Anleger. In vielen Fällen wurde von den Rechtsschutzversicherern eine entsprechende Deckungszusage für den anstehenden Prozess verweigert. Die Versicherer beriefen sich darauf, dass sie bei Termin- und vergleichbaren Spekulationsgeschäften nicht zahlen müssten. Diese Klausel hat das Oberlandesgericht (OLG) München als “unklar und missverständlich” angesehen.
Das Urteil des OLG München (Az. 29 U 589/11) ist wegweisend für alle Anleger, die rechtsschutzversichert sind und aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oder -vermittlung durch Investitionen in Anteile an Immobilienfonds, Aktien, Zertifikate oder ähnliche Anlageprodukte Verluste erlitten haben.
Betroffene Anleger müssen sich jedoch beeilen – viele Ansprüche verjähren zum Jahresende.
Weitere Informationen: Verjährung droht: Anmeldefrist bis 31. Oktober
