Ausbau der Vereinsrechte
Datenfreigabe
Die Schutzvereinigung für Anleger e.V. (SfA) mit Sitz in Bremen beabsichtigt, die Berechtigung zu erwerben, als Verbraucherschutzverein Klagen nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 4 Absatz 2 UKlaG (Unterlassungsklagegesetz – UKlaG) zu führen und dadurch effektiv Verstöße gegen das Verbraucherrecht im Bereich des Anlagerechts zu bekämpfen. Zu diesem Zweck werden auf Antrag in einer Liste beim Bundesamt der Justiz rechtsfähige Vereine eingetragen, zu deren satzungsmäßige Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend wahrzunehmen. Der Verein muss für die Eintragung in die Liste u.a. eine Mindestzahl von Mitgliedern nachweisen. Daher benötigen wir Ihre Mitarbeit!
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