DG-Fonds

Neues BGH-Urteil

Mit seiner Entscheidung vom 29. November 2011 (Aktenzeichen: XI ZR 50/11) hat der Bundesgerichtshof noch einmal klargestellt: Über eine Vergütung von bis zu acht Prozent für die Vermittlung von Anteilen am DG-Fonds Nr. 36 hätten Anleger aufgeklärt werden müssen! Da die Formulierungen in den Prospekten der anderen DG-Fonds identisch sind, kann diese Entscheidung auf alle Fonds übertragen werden. Chancen auf Schadensersatz für DG-Fonds-Anleger – ob gerichtlich oder außergerichtlich – steigen damit ganz erheblich.
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